AGB Expedicial Reise GmbH

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der Expedicial Reise GmbH, Zum Stadtpark 5, 93142 Maxhütte-Haidhof, Tel. 0049(0)176 217 291 38, E-Mail: info@npl-overland.eu (nachfolgend “Veranstalter” genannt). Sie gelten ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB. Mit der Bestellung bzw. Buchung von Reiseleistungen beim Veranstalter erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung oder der Haftungsvereinbarung und individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.  Bei Buchung einer einzelnen Reiseleistung (z. B. Anmietung Tourguide), die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden nur die Ziffern 2, 3, 7.3, 8, 9, 10, 11, 14, 16 und 17 entsprechende Anwendung.

2. Vertragsparteien – Veranstalter – Anbieterkennzeichnung

Ein Vertrag kommt zustande zwischen dem Veranstalter und Kunden, welche eine Abenteuer-Reise oder Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige einzelne Reiseleistungen mit Abenteuer-Charakter, wie Offroad-Trainingscamps oder Schrauber Lehrgänge beim Veranstalter buchen.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Die Darstellung von Abenteuer-Reisen oder Reisen mit Expeditionscharakter und einzelnen Reiseleistungen auf unseren Online-Portalen npl-overland.eu und Van-Tors.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot im Rechtssinne, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen (invitatio ad offerendum) dar.

3.2 Im Rahmen des Bestellprozesses über das Online-Formular des Veranstalters unter npl-overland.eu und Van-Tours.de klickt der Kunde zunächst auf die gewünschte Reiseausschreibung via des „Jetzt buchen!“-Buttons und wird sodann auf eine Seite weitergeleitet, wo der Kunde seine Daten eingeben und anschließend seine Bezahlart auswählen kann. Der Kunde kann im Rahmen des Bestellprozesses jederzeit seine Angaben ändern oder korrigieren. Falls der Kunde den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann der Kunde auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ die Erklärung des Kunden rechtsverbindlich i. S. d. dieser AGB.

3.3 Durch Anklicken des „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Online- Bestellung der in der Reiseausschreibung angezeigten Reiseleistungen ab.

3.4 Die Bestellung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Bestellung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3.5 Der Veranstalter wird dem Kunden den Zugang der Bestellung bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern dient lediglich zur Information, dass ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages vom Kunden abgegeben wurde und beim Veranstalter eingegangen ist.

3.6 Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der ausdrücklichen, den ggf. gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Reisebestätigung (Annahme des Angebots des Kunden) durch den Veranstalter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zustande. In der Reisebestätigung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung und einen Reiseprospekt, welcher alle wesentlichen Angaben über die von ihm gebuchte Reise enthält, sowie eine Haftungsvereinbarung, welche ebenfalls Gegenstand des Vertrags ist. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Bestellung des Kunden ab, stellt dies ein neues Angebot des Veranstalters dar, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und bestehende vorvertragliche Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der vorbenannten Bindungsfrist das Angebot des Veranstalters annimmt, was auch schlüssig durch Zahlung des Reisepreises erfolgen kann. Der Vertrag kommt in diesem Fall auf der Grundlage des neuen Angebots gemäß Reiseprospekt zustande.

3.7 Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insb. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, SMS, Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

4. Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand des Vertrags ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Veranstalters, insbesondere aus den Angaben bei der vorvertraglichen Unterrichtung, der Reiseausschreibung, und den Angaben in der Reisebestätigung sowie den Reiseunterlagen.
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sowie verbrauchsabhängige Nebenkosten sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Reisepreis enthalten.

5. Leistungsänderungen und Preisänderungen

5.1 Im Hinblick auf die besondere Art der Reise bleiben Änderungen der Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind, und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen, dem Kunden zumutbar sind und dem Kunden vor Reisebeginn erklärt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter wird den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, SMS) informieren. Handelt es sich bei den Änderungen um erhebliche Änderungen und betreffen diese wesentliche Reiseleistungen, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere, gleichwertige Reiseleistung zu verlangen. Das Recht auf eine andere, gleichwertige Reiseleistung setzt voraus, dass der Veranstalter dem Kunden eine solche ohne Erhöhung des Preises der ursprünglich gebuchten Reise anbieten kann. Diese Rechte im Falle wesentliche Reiseleistungen betreffende erhebliche Änderungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Zugang der Information über die Änderung, auszuüben. Übt der Kunde diese Rechte nicht fristgemäß aus, gilt der Reisevertrag unter Einbeziehung der mitgeteilten Änderungen als angenommen. Hierauf wird der Kunde in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen. Insoweit sind dann Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

5.2 Preisanpassungen (Preiserhöhungen und Preissenkungen) sind nach Abschluss des Reisevertrages bis zum 20. Tag vor dem vertraglichen Reisebeginn nur dann möglich, wenn sich die Preisanpassung unmittelbar aus einem der folgenden, nach Vertragsschluss eingetretenen Gründe ergibt:

– Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund veränderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

– Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

– Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Änderung erfolgt die Preisanpassung in Höhe des Sitzplatzanteils. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Kunden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) gegenüber dem Veranstalter geändert, kann der Veranstalter den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag herauf-/ bzw. herabsetzen. Der Betrag wird errechnet, indem die prozentuale Steigerung/Senkung der Abgaben in demselben Maß auf den entsprechenden Abgabenanteil umgelegt wird, der für den Reisenden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veranlagt wurde.

Bei einer Änderung von Wechselkursen nach Abschluss des Reisevertrages kann der Veranstalter unter Zugrundelegung des Wechselkurses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verglichen mit dem Wechselkurs zu Reisebeginn den Preis betroffener Reiseleistungen entsprechend der Wechselkursschwankung in dem Verhältnis erhöhen oder herabsetzen, in dem sich die Reiseleistung dadurch für den Veranstalter verteuert oder vergünstigt hat.

5.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in der vorstehenden Ziffer genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen.

5.4 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von maßgeblichen, bekannt gewordenen Leistungsänderungen oder Preisanpassungen. Preisanpassungen nach dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind nicht zulässig.

Übersteigt die Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere, gleichwertige Reiseleistung zu verlangen. Das Recht auf eine andere, gleichwertige Reiseleistung setzt voraus, dass der Veranstalter dem Kunden eine solche ohne Erhöhung des Preises der ursprünglich gebuchten Reise anbieten kann. Diese Rechte im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Zugang des Angebots zur Preiserhöhung, auszuüben. Übt der Kunde diese Rechte nicht fristgemäß aus, gilt der Reisevertrag unter Einbeziehung der mitgeteilten Preiserhöhung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen. Insoweit sind dann Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

5.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6. Preise und Bezahlung

6.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Eine Reiserücktrittsversicherung oder andere Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, diese ist in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Reise ausdrücklich vereinbart.

6.3 Der Veranstalter verfügt über eine Insolvenzabsicherung gem. § 651r BGB. Ein Sicherungsschein wird dem Kunden bei Buchung einer Pauschalreise mit der Reisebestätigung übersandt. Der Veranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Angaben des Kundengeldabsicherers übergeben wurde.

6.4 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines sind 20% des Reisepreises binnen 14 Tagen zur Anzahlung fällig.

6.5 Der restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere falls der Veranstalter die Reise nicht zuvor wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl abgesagt hat bzw. das Rücktrittsrecht des Veranstalters nach Ziff. 8.2 erloschen ist.
Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 4 Wochen, wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Bei kurzfristigen Reisen (Buchung weniger als 6 Kalendertage vor Reisebeginn) ist der Eingang des Rechnungsbetrages beim Veranstalter binnen zwei Kalendertagen sicherzustellen. Der Kunde sendet dem Veranstalter einen Zahlungsnachweis (von der Bank bestätigter Überweisungsbeleg oder Kontoauszug) umgehend per E-Mail oder Fax zu. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig von dieser Ziffer mit der Anzahlung fällig.

6.6 Eventuelle Gebühren im Falle einer Stornierung sowie gegebenenfalls Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind mit Rechnungsstellung fällig.

6.7 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung beim Veranstalter.

6.8 Sofern fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet werden, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gesetzliche Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und der Kunde trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht zahlt, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. In diesem Fall kann der Veranstalter bei einem Rücktritt vom Reisevertrag Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.

6.9 Bei Rückerstattungen ins Ausland hat der Kunde gegebenenfalls anfallende Überweisungsgebühren zu tragen.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn – Umbuchung – Stornogebühren

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Zur Vermeidung von Missverständnissen sowie aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter kann stattdessen, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen (Rücktrittsgebühren). Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen des Veranstalters und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:

Reisen mit Expeditionscharakter und Eigenanreise:

bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

ab 21. Bis 15 Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

ab 06. Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises

bei Nichtantritt 75% des Reisepreises

Reisen mit Expeditionscharakter und Flugbeförderung:

bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

ab 21. Bis 15 Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises

ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

ab 06. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

bei Nichtantritt 85% des Reisepreises

Reisen mit Expeditionscharakter und Fährverbindungen als Reisebestandteil

bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

ab 21. Bis 15 Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises

ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

ab 06. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

bei Nichtantritt 85% des Reisepreises

Im Falle des Rücktritts durch den Kunden sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen an den Veranstalter zurückzugeben.

7.3 Bei Buchung einzelner Reiseleistungen (z.B. Offroad-Trainingscamps, Schrauber Lehrgänge), welche zu einem fixen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt stattfinden, ist eine Rückerstattung der Gebühren bei Nichterscheinen des Kunden oder Rücktritt des Kunden ab 60 Tage vor Stattfinden der einzelnen Reiseleistung ausgeschlossen.

7.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Startpunkt der Reise einfindet sowie wenn der Kunde die Reise wegen eines nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens von Reisedokumenten des Kunden, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht antreten kann.

7.5 Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder nur wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die anzuwendende Pauschale.

7.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm tatsächlich höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und etwaiger, anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.7 Das gesetzliche Recht des Kunden gem. § 651e BGB vom Veranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Kunde und die Ersatzperson haften für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.

8. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter

8.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Kunden oder einer der Aufsichtspflicht des Kunden unterfallenden Person nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde oder einer der Aufsichtspflicht des Kunden unterfallenden Person in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Veranstalter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Veranstalters beruht. Der Veranstalter behält in diesen Fällen der Kündigung den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde in diesen Fällen selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

8.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer innerhalb der vorvertraglichen Unterrichtung und in der Reisebestätigung bezifferten Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Der Kunde erhält dann den bereits gezahlten Reisepreis umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts, zurück. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der Kunde berechtigt, eine andere, gleichwertige Reise zu verlangen. Das Recht auf eine andere, gleichwertige Reise setzt voraus, dass der Veranstalter dem Kunden eine solche ohne Erhöhung des Preises der ursprünglich gebuchten Reise anbieten kann. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich, spätestens aber binnen 5 agen nach Erklärung des Rücktritts durch den Veranstalter, diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts, zurück.

9. Rücktritt und Kündigung wegen unvermeidbarer, Außergewöhnlicher Umstände

9.1 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Veranstalter wird dem Kunden gegenüber in diesem Fall den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären. Der Veranstalter verliert in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen erstattet er dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts.

9.2 Der Veranstalter kann die Reise oder Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist absagen oder abbrechen, wenn Risiken oder behördliche Anordnungen dem planmäßigen Ablauf oder der Sicherheit der Teilnehmer entgegenstehen. Gleiches gilt bei schwerwiegender Erkrankung des Kunden oder eines anderen Reiseteilnehmers oder des Reiseleiters, sowie bei irreparablen Schäden am Fahrzeug der Reiseleitung, wenn im Reiseland im Rahmen der wirtschaftlichen Opfergrenze kein Ersatzfahrzeug zeitnah für die Reiseleitung bereitgestellt werden kann und dies eine weitere Teilnahme an der Reise verhindert oder die eine weitere Durchführung der Reise unmöglich macht. Dasselbe gilt im Falle von Schäden am Fahrzeug des Kunden oder einer Havarie des Kunden-Fahrzeuges, die auch mit Unterstützung der Mittel des Organisationsfahrzeuges nicht vor Ort repariert werden können bzw. das Fahrzeug des Kunden nicht geborgen werden kann. Der Veranstalter weist in diesem Zusammenhang auf den besonderen Charakter der Abenteuer- und Expeditionsreisen hin.

9.3 Wird der Vertrag in diesem Fall gekündigt oder abgebrochen, so behält der Veranstalter für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfällt der Anspruch des Reiseveranstalters. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Veranstalter bereit und in der Lage war und die dem Kunden ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, eigenem vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe oder aus sonstigen, dem Reisenden zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch, erfolgt keine Rückzahlung des anteiligen Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, soweit es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Hinweis über mögliche Risiken der Reise

11.1 Die vom Veranstalter durchgeführten Reisen sind Abenteuer-Reisen mit Expeditionscharakter sowie sonstige Veranstaltungen mit Abenteuer-Charakter und damit verbunden mit besonderen Risiken für die Kunden/Teilnehmer selbst sowie deren Fahrzeuge und Ausrüstung.

11.2 Die durchgeführten Reisen beinhalten u.a. auch Fahrten auf unbefestigten Straßen sowie abseits von Straßen, Überwinden von Geländehindernissen aller Art mit den eigenen Fahrzeugen der Kunden/Teilnehmer, Fahrten auf Wegen die nur selten befahren werden und/oder die nicht oder nur sehr selten instandgesetzt werden, Strecken ohne Winterdienst, Befahrung von engen Straßen und Wegen ohne Absicherung, Fahrten auf schlecht einzuschätzenden Bodenverhältnissen, Befahrung von Steilhängen und Durchquerung von Bächen und Flüssen mit den Fahrzeugen, Durchquerung von Wüstengebieten, Gefahren durch Lawinen, Steinschlag, Muren, Gefahren durch schlechtes Wetter, Eis, Schnee, Gefahren durch wilde Tiere, Gefahren durch Fahrzeugbergung und die eingesetzten Hilfsmittel, wie Hi-Lift Wagenheber, Seilwinden und deren (Stahl-) Seile, die Verwendung von Schäkeln, Durchquerung von Gebieten ohne schnelle Hilfsmöglichkeit durch Rettungskräfte und ohne Verbindung für Mobiltelefone, Camp Aktivitäten mit Übernachtungen im Freien, Beseitigung von Hindernissen auf der Fahrtstrecke wie umgestürzte Bäume, Steine, Schnee sowie weitere Gefahren, die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar sind.

11.3 Bei Schäden am Fahrzeug, die nicht vor Ort repariert werden können oder bei einer Havarie des Kunden-Fahrzeuges unterstützt der Veranstalter den Kunden mit den Mitteln des Organisationsfahrzeuges. Ist eine Reparatur oder Bergung mit diesen Mitteln nicht möglich, trägt der Kunde diese Kosten selbst. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht nicht.

12. Gewährleistung und Haftung des Veranstalters

12.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann Abhilfe schaffen, indem er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und schafft der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Aus Beweisgründen empfiehlt der Veranstalter die Erklärung der Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger. Der Bestimmung einer Frist vor Erklärung der Kündigung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird in diesem Fall der Reisevertrag vom Kunden gekündigt, behält der Veranstalter hinsichtlich der bereits erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; die Ansprüche des Kunden nach 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde ferner unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

12.2 Jeder Kunde ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen, Fährhafen, bzw. zum Startpunkt der Reise selbst verantwortlich.

12.3 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12.4 Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

12.5 Der Veranstalter haftet während der Reise nicht für Schäden an Fahrzeugen des Kunden/Teilnehmers, insbesondere bei Steinschlagschäden, Lackschäden, Unterbodenschäden, Schäden an Reifen, Gläsern und Scheiben, Motorschäden, Bremsschäden, Schäden durch Eindringen von Wasser, Karosserieschäden, Schäden beim Abschleppen und Bergen. Vorstehendes gilt nicht für den Fall, dass der Schaden oder Unfall auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruht.

12.6 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden der Kunde die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich war.

13. Versicherungen

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung einschließlich Covid-19-Schutz. Diese Versicherungen sind nicht Gegenstand des Reisevertrags und müssen vom Kunden gesondert abgeschlossen werden.

14. Mitwirkungspflicht des Kunden – Beanstandungen

14.1 Mängel sind unverzüglich der Reiseleitung, dem Veranstalter oder dem Reisevermittler mitzuteilen und innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen.
Versäumt der Kunde schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, potenzielle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

14.2 Der Kunde versichert, dass er Eigentümer und Halter des Fahrzeuges ist oder der Halter und Eigentümer dem Kunden die Erlaubnis zur Teilnahme an der Reise mit dessen Fahrzeug zu den vorliegenden AGB erteilt hat. Der Kunde ist verpflichtet, für das jeweilige Reisegebiet eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, persönliche Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und für Kunden als Selbstfahrer eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen.

14.3 Die Teilnahme an allen angebotenen Reisen des Veranstalters ist nur für Personen mit einer sehr guten gesundheitlichen Konstitution gestattet. Der Kunde oder Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken bestehen. Wegen der besonderen körperlichen Belastungen und Strapazen, die bei derartigen Abenteuerreisen entstehen können, ist von einer Teilnahme für Schwangere abzuraten.
Den Anordnungen der Reiseleitung bzw. dem Veranstalter ist während der Reise Folge zu leisten.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

15.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde ist jedoch selbst für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer verantwortlich.

15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist.

15.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Reisepass oder Personalausweis für die gesamte Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Leisten des Kunden.

16. Online Streitbeilegung – Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mail Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet info@npl-overland.eu
Der Veranstalter weist darauf hin, dass er zu einer Teilnahme an einer Verbraucherstreitbeilegung nach VSBG weder verpflichtet noch bereit ist.

17. Geltendes Recht – Gerichtsstand – Speicherung des Vertragstextes

17.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, der Sitz des Geschäftsbetriebs des Veranstalters. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.3 Vertragssprache ist Deutsch.

17.4 Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert, ist jedoch nach Abschluss des Vertrags für den Kunden aus Sicherheitsgründen nicht mehr zugänglich.

17.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Stand: Mai 2023